Regeln
VORSCHRIFTEN FÜR DEN TOCAMPER-PLATZ
§1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Eigentümer des Wohnmobilstellplatzes ist der Verband der Seefischer – Erzeugerorganisation mit Sitz in Władysławowo, Adresse: Portowa Straße 10, 84-120 Władysławowo, eingetragen beim Amtsgericht in Wejherowo, Landesgerichtsregister unter der KRS-Nummer: 0000058839, REGON: 00702651100000, NIP: 5861213208, Tel.: + 48 504 139 053, sekretariat@zrm-op.org.
2. Die Geschäftsordnung legt die Regeln für die Nutzung des Geländes des Wohnmobilstellplatzes und die Art und Weise der Nutzung der zur Verfügung gestellten technischen Geräte, Anlagen und Ausrüstungen fest.
3. Diese Regeln legen die Verpflichtungen der Gäste in Bezug auf ihr Verhalten während ihres Aufenthalts oder Aufenthalts im Wohnmobilpark und die Art und Weise der Nutzung der zur Verfügung gestellten technischen Geräte, Anlagen und Ausrüstungen fest.
4. Alle Personen, die den Camper Park betreten und betreten (Gäste), sind verpflichtet, diese Ordnung zu lesen. Das Betreten des Geländes bedeutet die Annahme der Vorschriften.
5. Die Geschäftsordnung soll die Sicherheit und den Komfort aller Gäste gewährleisten.
§2 AN- UND ABREISE DER GÄSTE
1. Der Gast ist verpflichtet, sofort nach seiner Ankunft auf dem Camper Park an der Rezeption einzuchecken.2. Die Rezeption ist täglich von 7:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr geöffnet, zu anderen Zeiten ist der Service nach vorheriger Ankündigung verfügbar.
3. Personen, die an der Rezeption gemeldet sind und im Besitz einer Aufenthaltskarte sind, sind berechtigt, den Bereich nach vorheriger Erledigung der Anmeldeformalitäten und der Zahlung für die gesamte Aufenthaltsdauer am ersten Tag gemäß der geltenden Preisliste zu nutzen.
4. Die Check-in-Zeit ist von 14:00 Uhr bis 11:00 Uhr am nächsten Tag.
5. Die Ruhezeiten sind von 22:00 bis 6:00 Uhr. Das Haupttor ist zu diesen Zeiten geschlossen. An- oder Abreisen zu den oben genannten Zeiten müssen individuell mit dem Personal des Camper Parks vereinbart werden.
6. Personen mit einer Aufenthaltskarte sind berechtigt, den Camper Park zu nutzen, der bis zum Tag der Abreise aufbewahrt werden muss.
7. Besuche von Besuchern des Camper Parks sollten jedes Mal an der Rezeption gemeldet werden. Besucher können sich von 10:00 bis 19:00 Uhr im Park aufhalten, wenn dies zuvor an der Rezeption gemeldet wurde und sich an diese Vorschriften hält.
8. Camper Park behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines Gastes zu verweigern, der während seines vorherigen Aufenthalts grob gegen die Regeln verstoßen, Schäden am Eigentum des Camper Parks, Schäden am Gast, Mitarbeiter oder andere Personen, die sich im Camper Park aufhalten, verursacht oder anderweitig den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb der Anlage gestört hat.
9. Nach Ablauf des Aufenthaltstages sind die Nutzer des Camper Parks verpflichtet, das Gelände zu verlassen, indem sie ihre Abreise melden oder ihren Aufenthalt durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr verlängern – gemäß der aktuell geltenden Preisliste.
§3 NUTZUNG DES CAMPER-PARK-AREALS
1. Der Eigentümer stellt den Gästen den Bereich des Wohnmobilstellplatzes mit dem Bereich (Grenzen) und den Stellplätzen für Wohnmobile zur Verfügung, die in diesem Bereich gekennzeichnet sind.
2. Der Platz, an dem das Fahrzeug (Wohnmobil) abgestellt wird, wird vom Personal des Wohnmobilstellplatzes beim Check-in festgelegt. Es ist verboten, die Position der Unterkunft (ausgewiesener Parkplatz für den Camper) ohne vorherige Genehmigung des Personals des Camper Parks zu ändern.
3. Das Parken von Fahrzeugen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
4. Vor dem Verlassen des Wohnmobilstellplatzes ist der Gast verpflichtet, den Platz, an dem er sich aufgehalten hat, aufzuräumen und unversehrt zu verlassen. Der Gast ist nicht verantwortlich für die Nutzung des gemeinsam genutzten Raums aufgrund seiner ordnungsgemäßen Nutzung.
5. Die Verkehrsregeln gelten für den Camper Park wie in der Wohnzone.
6. Es ist verboten, Reparatur-, Service- oder Pflegearbeiten an Kraftfahrzeugen, einschließlich deren Waschen, auf dem Camper Park durchzuführen.
7. Ein Kind bis zum Alter von 13 Jahren, das sich im Wohnmobilpark aufhält, sollte unter der ständigen Aufsicht eines Erwachsenen (z. B. eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm auf gesetzlich zulässige Weise bevollmächtigten Person) stehen, der verpflichtet ist, dieses Kind zu beaufsichtigen. Die Aufsichtsperson entscheidet, ob das Kind einzelne Teile der Infrastruktur des Camper Parks allein oder mit ihm nutzt, in Übereinstimmung mit den geltenden Nutzungsbedingungen dieser Infrastruktur (einschließlich der auf dem Camper Park verfügbaren Geräte und Ausrüstungen).
8. Die Haltung von Tieren auf dem Wohnmobilstellplatz ist nach Meldung an der Rezeption und Zahlung der in der Preisliste vorgesehenen Gebühr möglich.
9. Die Tiere dürfen keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen darstellen und dürfen andere Benutzer, die den Camper Park nutzen, nicht stören.
10. Tierhalter sind verpflichtet, die allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der sanitären und epidemiologischen Vorschriften, einzuhalten und insbesondere die durch Tiere verursachte Kontamination auf dem Gelände des Zentrums unverzüglich zu beseitigen.
11. Es ist verboten, Hunde ohne die Möglichkeit der Kontrolle und ohne Markierung, die die Identifizierung des Besitzers oder Erziehungsberechtigten ermöglichen würde, frei zu lassen.
12. Wenn der Eigentümer oder Erziehungsberechtigte des Tieres die oben genannten Regeln nicht einhält, behält sich der Eigentümer des Wohnmobilstellplatzes das Recht vor, den Gast aufzufordern, den Bereich sofort zu verlassen.
§4 NUTZUNG VON TECHNISCHEN GERÄTEN UND EINRICHTUNGEN
1. Der Gast darf die den Gästen auf dem Camper Park zur Verfügung stehenden Einrichtungen, einschließlich der Sanitärräume und ihrer Ausstattung (Waschbecken, Toilettenschüsseln, Urinale, Duschen usw.), nur gemäß ihrem Verwendungszweck nutzen. Die Regeln für die Nutzung dieser Geräte und die Regeln für die Aufrechterhaltung der Ordnung und des Respekts gegenüber anderen Personen, die die Infrastruktur des Camper Parks nutzen, sollten berücksichtigt werden.
2. Das Waschen von Geschirr und Kleidung ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
3. Der Zugang zu Stromanschlüssen (einschließlich Steckdosen) und Wasser ist durch die Anzahl der Stände mit Anschlüssen zu einem bestimmten Zeitpunkt begrenzt. Der Energieträger sollte entsprechend seinem Verwendungszweck und so verwendet werden, dass weder Sie noch andere einer Gefahr ausgesetzt sind.
4. Im Falle zusätzlicher Empfehlungen, Vorschriften oder Grafiken, die die Regeln für die Nutzung einzelner Geräte, Anlagen oder Ausrüstungen festlegen, ist der Gast verpflichtet, diese einzuhalten.
§5 AUFBEWAHRUNG VON PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN
UND HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE AUF DEM WOHNMOBILPARK VERURSACHT WERDEN
1. Personen, die den Camper Park betreten, werden gebeten, ihre Sachen, ihr Gepäck und andere Gegenstände nicht an Orten zu lassen, die nicht dafür bestimmt sind. Der Gast ist verpflichtet, auf seine im Wohnmobilpark zurückgelassenen Gegenstände und persönlichen Gegenstände aufzupassen.
2. Die Person, die sich im Wohnmobilpark aufhält, ist finanziell voll verantwortlich für alle Schäden und Zerstörungen von Eigentum, die durch ihr Verschulden verursacht wurden.
3. Der Eigentümer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (einschließlich schlechter Wetterbedingungen) oder nur durch das Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten, für den er nicht verantwortlich ist, verursacht wurden.
4. Der Gast haftet für alle Schäden an Eigentum und Person, die durch sein Verschulden verursacht wurden, daher ist er verpflichtet, diese zu allgemeinen Bedingungen zu reparieren.
5. Der Eigentümer trägt keine finanzielle Verantwortung für verlorene oder im Wohnmobilpark zurückgelassene Gegenstände.
§6 UMWELTSCHUTZ
1. Um den Müll zu entsorgen, gibt es Mülleimer auf dem Wohnmobilstellplatz. Die Mülltrennung ist auf dem Betriebsgelände obligatorisch.
2. Im Camper Park gibt es eine Mülldeponie.
3. Es ist verboten, Müll und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Orte zu entsorgen.
4. Es ist verboten, auf dem Wohnmobilpark einen Grill anzuzünden, es sei denn, es gibt einen ausgewiesenen Platz dafür.
5. Der Gast ist verpflichtet, den Ort, an dem er sich aufhält, ordentlich und sauber zu halten.
6. Der Gast ist verpflichtet, alle Pflanzen im Wohnmobilpark zu schützen.
§7 ORDNUNG UND FRIEDEN
1. Der Gast ist verpflichtet, Ordnung und Ruhe zu wahren, höflich zu handeln und keine Rechte und Sachen Dritter zu verletzen.
2. Im Falle der Nichteinhaltung der in dieser Ordnung festgelegten Regeln kann der Eigentümer des Wohnmobilstellplatzes den weiteren Aufenthalt auf seinem Gelände verweigern.
3. Die Ruhezeiten auf dem Camper Park gelten während der in § 2 Abs. 3 genannten Zeiten, d.h. von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr (die Ruhezeiten sind die Zeit der Ruhe und des Respekts vor der Schlafzeit der anderen Camper Park-Gäste).
4. Während der Ausgangssperre ist es notwendig, sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht daran gehindert werden, sich auszuruhen und zu schlafen. Die Ausgangssperre gilt für alle Aktivitäten während der Ruhezeit, einschließlich Musikhören, Ansehen von Videos oder Geselligkeit.
5. Auf dem Wohnmobilpark ist es verboten, sich aggressiv zu verhalten und vulgäre Worte zu verwenden, in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Normen des sozialen Zusammenlebens.
6. Personen, die Fahrzeuge auf dem Wohnmobilstellplatz führen, sind zu besonderer Vorsicht verpflichtet.
§8 SONSTIGE REGELN
1. Der Gast ist verpflichtet, festgestellte Schäden, Fehlfunktionen von Anlagen und Geräten unverzüglich dem Personal des Camper Parks zu melden. Im Falle solcher Störungen sollte der Gast auf die Verwendung defekter Anlagen und Geräte verzichten und funktionsfähige Geräte gemäß den anderen Bestimmungen der Geschäftsordnung wählen.
2. Im Wohnmobilpark ist es verboten:
a) Rauchen, ausgenommen besonders gekennzeichnete und ausgewiesene Orte;
b) das Anzünden von Lagerfeuern und Grills;
c) Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Sprengstoffe, pyrotechnische Produkte, brennbare Materialien, Drogen, Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen, sogenannte „Legal Highs“ und andere Gegenstände, die das Leben oder die Gesundheit der Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten, gefährden können, mitzubringen oder zu besitzen;
d) den Bereich des Camper Parks zu verschmutzen oder zu vermüllen;
e) Gegenstände des Eigentümers oder anderer Personen zu stören oder zu zerstören (einschließlich Aufkleber, Malereien an den Wänden);
f) Verletzung der Aufenthaltsorte anderer Gäste;
g) Räume oder Teile von Räumen zu betreten, die sich im Camper Park befinden und nicht für Gäste bestimmt sind;
h) ohne Zustimmung des Eigentümers Geld zu verkaufen, zu bewerben, zu werben oder zu sammeln;
j) jegliches Verhalten, das andere Gäste diskriminiert (m.in. Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit oder Homophobie);
3. Sicherheitsbeauftragter:
a) das Recht hat, eine Person festzunehmen, die eine direkte Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie für geschütztes Eigentum darstellt, bis die Polizei am Ort des Vorfalls eintrifft;
b) hat das Recht, Anweisungen und Empfehlungen in Bezug auf Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilstellplatz zu erteilen – innerhalb der Grenzen, die in den Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts und dieser Ordnung festgelegt sind.
4. Fahrzeuge mit schlechtem technischen Zustand, einschließlich Fahrzeuge, an denen Betriebsflüssigkeiten (z. B. Öl, Kühlmittel) oder Kraftstoff austreten, und Fahrzeuge, die sich in einem Zustand befinden, der das Leben oder die Gesundheit von Gästen oder anderen Personen oder Eigentum Dritter gefährdet oder objektiv geeignet ist, zu einer Bodenkontamination zu führen, sind von der Zufahrt zum Wohnmobilpark ausgeschlossen.
5. Beschwerden sind an der Rezeption oder elektronisch an adres:info@tocamper.pl zu melden.
Um die Beschwerde ordnungsgemäß zu prüfen, legen Sie bitte einen Nachweis vor, der den Kauf einer Unterkunft bestätigt, und reichen Sie eine Erklärung (Anfrage) mit einer Beschreibung der Beschwerde ein. Informationen über die Beilegung der Beschwerde werden dem Beschwerdeführer innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde beim Eigentümer schriftlich oder elektronisch (E-Mail) an die vom Beschwerdeführer angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung gestellt. Die Beschwerde wird gemäß den gesetzlich vorgesehenen Regeln geprüft.
§9 FOLGEN DER NICHTEINHALTUNG DER ORDNUNGSORDNUNG AUF DEM WOHNMOBILPARK
1. Der Gast ist verpflichtet, alle Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten und den Anweisungen und Empfehlungen des Personals und des Sicherheitspersonals des Camper Parks Folge zu leisten.
2. Im Falle der Nichteinhaltung der Bedingungen, einschließlich der in dieser Ordnung festgelegten Anordnungen und Verbote, oder der Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals des Camper Parks oder des Sicherheitspersonals auf der Grundlage der Bestimmungen der Ordnung oder der gesetzlichen Bestimmungen – kann der Eigentümer des Camper Parks (auch durch seine bevollmächtigten Mitarbeiter) dem Gast den weiteren Aufenthalt auf seinem Gelände verweigern (Beendigung der Dienstleistung). Im Falle der Beendigung der Aufenthaltsleistung für den Gast ist der Gast verpflichtet, das Gelände des Wohnmobils sofort mit seinem gesamten Eigentum zu verlassen (einschließlich der Verpflichtung, den Wohnmobil mit dem Wohnmobil zu verlassen).
3. Mit der Buchung stimmt der Gast der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Reservierung und des Aufenthalts auf dem Camper Park gemäß Artikel 6 Absatz 1a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – „DSGVO“) zu.
4. Den Inhalt der Informationsklausel, die Informationen über die erhobenen personenbezogenen Daten und die Rechte der Gäste im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten enthält, finden Sie auf der Registerkarte „DSGVO“ (Informationen zum Schutz personenbezogener Daten).
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 06.06.2024 in Kraft. und gilt für Verträge, die ab dem oben genannten Datum geschlossen werden.
Der Inhalt dieser Ordnung ist auch an der Rezeption des Wohnmobilstellplatzes und auf der Website erhältlich: info@tocamper.pl.